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1. Der Vermieter ist verpflichtet, die zu vermietenden Gegenstände vor der Vermietung auf ihren ordnungsgemässen Zustand hin zu überprüfen. |
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2. Der Mieter hat die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben |
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3. Der Vermieter ist berechtigt, bei Beschädigung der gemieteten Gegenstände die gezahlte Kaution einzubehalten. |
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4. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch der vermieteten Gegenstände entstehen. Insbesondere sind hier Schäden durch aufgestellte Haltverbotsschilder zu erwähnen. Der Mieter trägt die Verantwortung für das ordnungsgemäße Aufstellen der Schilder laut der ihm erteilten amtlichen Genehmigung. Bei starkem Wind ist darauf zu achten, dass die Schilder nicht umkippen können. |
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5. Die geschuldete Miete wird bei der Aushändigung oder spätestens bei Rückgabe der gemieteten Gegenstände in bar fällig, die Kaution kann in bar oder mit euro-Scheck (je bis DM 400,00) geleistet werden. Die Schecks können bei nachträglicher Barzahlung der Miete zurückgegeben werden. Gekaufte Gegenstände müssen bei Aushändigung in bar bezahlt werden. |
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